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Geld für Firmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs

Innovationsstarke Unternehmen auf dem Land können staatliche Zuschüsse für neue Produkte und Anlagen erhalten. Die Frist für die aktuelle Runde läuft bald ab.

Unternehmen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für Firmen, die neue Produkte oder Dienstleistungen entwickeln wollen.

Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Größe des Betriebs ab. Kleine Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent ihrer Investitionskosten zurückbekommen. Mittlere Unternehmen mit unter 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen oder Anlagen. Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn das Projekt einen klaren Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Anträge unter 200.000 Euro werden hingegen nicht bewilligt.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Die Gemeinden müssen die Aufnahmeanträge in Zusammenarbeit mit den Unternehmen einreichen. Die Frist für die 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Dies ist eine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Entscheidung über die Gelder trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Grundlage ist der Vorschlag eines Bewertungsausschusses. Die Mittel kommen aus Landesmitteln und dem EU-Fonds EFRE.

Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher im Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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