Geld für Firmen auf dem Land: Frist läuft
Wer im ländlichen Raum Baden-Württembergs ein innovatives Unternehmen führt, kann jetzt staatliche Unterstützung erhalten. Über das Programm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen.
Die Förderung ist vor allem für kleinere Betriebe interessant. Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Investitionskosten als Zuschuss bekommen. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.
Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen und Anlagen. Damit sollen neue Ideen wirtschaftlich genutzt werden können. Pro Projekt sind maximal 400.000 Euro möglich. Wenn das Projekt einen klaren Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, steigt die Summe auf bis zu 500.000 Euro. Wichtig ist: Anträge unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes und der EU (EFRE-Mittel). Die Entscheidung über die Gelder trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg nach einem Vorschlag eines Bewertungsausschusses.
Interessierte Firmen müssen sich mit ihrer Gemeinde abstimmen. Die Gemeinden stellen die schriftlichen Aufnahmeanträge. Die Frist hierfür ist der 31. August 2026. Dies ist eine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher im Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Ministeriums.