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Geld für Firmen auf dem Land: Frist läuft

Unternehmen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs können staatliche Zuschüsse für neue Produkte erhalten. Die Anträge müssen bis zum 31. August vorliegen.

Wer im ländlichen Raum Baden-Württembergs ein innovatives Unternehmen führt, kann finanzielle Unterstützung vom Land erhalten. Das Programm heißt „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Es geht darum, neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben.

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von höchstens 10 Millionen Euro bekommen bis zu 20 Prozent Zuschuss. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Im Normalfall liegt die maximale Förderung bei 400.000 Euro pro Projekt. Wenn die Firma einen deutlichen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann der Betrag auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Projekte unter 200.000 Euro werden nicht gefördert. Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen oder Anlagen, die für die Entwicklung neuer Produkte nötig sind.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Diese muss gemeinsam mit dem Unternehmen einen Aufnahmeantrag stellen. Die Frist dafür ist der 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, danach werden keine Anträge mehr angenommen.

Die Entscheidung über das Geld trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Als Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen steht Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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