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Geld für Firmen auf dem Land: Frist läuft

Unternehmen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs können staatliche Zuschüsse für neue Produkte und Anlagen bekommen. Die Anträge müssen bis Ende August vorliegen.

Wer im ländlichen Raum Baden-Württembergs ein innovatives Unternehmen führt, kann finanzielle Unterstützung erhalten. Das Programm heißt „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Es geht darum, neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben.

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 10 Millionen Euro bekommen bis zu 20 Prozent Zuschuss. Mittlere Unternehmen mit unter 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

In der Regel liegt die maximale Summe pro Projekt bei 400.000 Euro. Wenn das Projekt einen starken Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann der Betrag auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Projekte unter 200.000 Euro werden nicht gefördert. Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die für die Entwicklung neuer Produkte nötig sind.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Die Gemeinden müssen die Aufnahmeanträge in Zusammenarbeit mit den Unternehmen einreichen. Die Frist dafür ist knapp: Die Unterlagen müssen bis zum 31. August 2026 vorliegen. Das ist eine Ausschlussfrist, danach werden keine Anträge mehr angenommen.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet über die Förderung. Grundlage ist der Vorschlag eines Bewertungsausschusses. Die Mittel kommen vom Land und aus EU-Töpfen (EFRE).

Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher beim Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Ministeriums unter mlr.baden-wuerttemberg.de.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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