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Geflügelpest im Landkreis Prignitz: Stallpflicht für Vögel

Grafik zum Schutz von Nutzgeflügel/ Friedrich-Löffler-Institut Copyright und Urheber siehe Landkreis Prignitz

Wegen eines Ausbruchs im Nachbarlandkreis müssen Geflügelhalter im Landkreis Prignitz ihre Tiere wieder in Ställe sperren.

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist die Geflügelpest aufgetreten. Da die Schutz- und Überwachungszonen rund um den betroffenen Betrieb bis in den Landkreis Prignitz (Brandenburg) hineinreichen, hat die Verwaltung dort am 9. Februar 2026 eine entsprechende Anordnung erlassen. Diese tritt am Dienstag, den 10. Februar 2026, offiziell in Kraft.

Für die Halter, die in diesen Zonen wohnen, bedeutet das vor allem eines: Die Vögel müssen wieder aufgestallt werden. Die Tiere dürfen also nicht mehr frei laufen, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Das Veterinäramt bittet alle Besitzer von Geflügel oder anderen Vögeln in Gefangenschaft, genau auf ihre Tiere zu achten. Verdächtige Anzeichen sind zum Beispiel Atemnot, Niesen oder ein bläulicher Kopf. Auch wenn die Tiere weniger fressen, nicht mehr so viele Eier legen oder sich seltsam verhalten – etwa wenn sie mit dem Kopf schlenkern oder zittern – müssen die Behörden sofort informiert werden. Auch Durchfall oder ein plötzlicher Anstieg der Todesfälle im Stall sind Warnsignale.

Wer solche Krankheitserscheinungen bemerkt, soll sich sofort melden. Erreichbar ist das Veterinäramt unter den Telefonnummern (03876) 713-402, -413, -419 oder -440 sowie per E-Mail an [email protected].

Quelle: Landkreis Prignitz – zur Originalmeldung

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