Gärtringen: Neuer Ablauf beim tierärztlichen Notdienst
In Gärtringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg) ändert sich die Art und Weise, wie Tierbesitzer den Notdienst erreichen. Ab dem Jahr 2026 gibt es eine neue Regelung für den tierärztlichen Notdienst.
Wer Hilfe für sein Haustier benötigt, soll nicht mehr nach einer zentralen Nummer suchen. Stattdessen müssen Tierhalter nun die Telefonnummer ihres eigenen Haustierarztes anrufen. Über den Anrufbeantworter der Praxis lässt sich dann die Nummer der gerade diensthabenden Praxis erfragen.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass dieser Weg ab dem 30. Juli 2026 gilt. Tierbesitzer sollten diesen Ablauf im Hinterkopf behalten, um im Ernstfall schnell die richtige Hilfe zu finden.
Quelle: Gärtringen – zur Originalmeldung