Gärtringen: Neuer Ablauf beim tierärztlichen Notdienst
Wer in Gärtringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg) ab dem Jahr 2026 im Notfall einen Tierarzt braucht, muss künftig anders vorgehen als bisher. Es gibt keine zentrale Notrufnummer mehr, die man einfach anrufen kann.
Tierbesitzer sollen stattdessen die Telefonnummer ihres eigenen Haustierarztes wählen. Dort gibt es nun einen Anrufbeantworter. Auf diesem Band wird mitgeteilt, welche Praxis gerade den Notdienst übernimmt und unter welcher Nummer diese erreichbar ist.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Telefonnummer der diensthabenden Praxis direkt über diesen Anrufbeantworter erfragt werden muss. So wird sichergestellt, dass die Tierhalter schnell die richtige Anlaufstelle für ihre kranken Tiere finden.
Quelle: Gärtringen – zur Originalmeldung