Gärtringen: Neuer Ablauf beim tierärztlichen Notdienst
In Gärtringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg) ändert sich die Erreichbarkeit des tierärztlichen Notdienstes. Ab dem Jahr 2026 gibt es eine neue Regelung für Tierbesitzer, die schnell Hilfe für ihre Tiere benötigen.
Wer einen Notdienst braucht, soll künftig die Telefonnummer des eigenen Haustierarztes anrufen. Dort gibt es einen Anrufbeantworter. Über diesen Bandansager lässt sich die Telefonnummer der Praxis erfahren, die gerade tatsächlich Dienst hat.
Die Gemeinde informiert damit frühzeitig über den Ablauf, damit Tierhalter im Ernstfall wissen, wie sie die zuständige Praxis erreichen.
Quelle: Gärtringen – zur Originalmeldung