Gärtringen: Neuer Ablauf beim tierärztlichen Notdienst
Für alle Haustierbesitzer in Gärtringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg) gibt es eine wichtige Änderung beim tierärztlichen Notdienst. Ab dem Jahr 2026 wird der Zugang zu den Notfallpraxen anders geregelt.
Wer im Notfall Hilfe für sein Tier benötigt, soll nicht mehr über eine zentrale Stelle suchen. Stattdessen müssen die Tierhalter die Telefonnummer der jeweils diensthabenden Praxis direkt über den Anrufbeantworter ihres eigenen Haustierarztes erfragen.
Die Gemeinde weist daher darauf hin, im Ernstfall zuerst die bekannte Nummer des eigenen Tierarztes anzurufen, um die aktuelle Kontaktmöglichkeit für den Notdienst zu erhalten.
Quelle: Gärtringen – zur Originalmeldung