Gärtringen: Grundbuch-Änderungen nach Erbfall können kostenlos sein
Wer Immobilien oder Grundstücke besitzt, steht im Grundbuch. Normalerweise kostet jede Änderung in diesen Unterlagen Geld. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme, die vor allem im Todesfall gilt.
Wenn jemand stirbt und Grundbesitz hinterlässt, müssen die neuen Eigentümer eingetragen werden. Das ist kostenlos, wenn der Antrag auf Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall beim Grundbuchamt eingeht. Damit die Gebührenfreiheit gilt, muss der Antrag vollständig sein. In der Regel braucht man dafür einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis zusammen mit dem Testament.
Ein wichtiger Hinweis gilt für Miterben: Wenn das Grundbuch erst einmal berichtigt wurde und danach eine Erbauseinandersetzung folgt – also die Anteile unter den Erben neu aufgeteilt werden –, ist diese spätere Änderung nicht mehr kostenlos.
Es gibt noch weitere Fälle, in denen keine Gebühren anfallen. Das gilt zum Beispiel bei Namensänderungen durch eine Hochzeit oder wenn das Grundbuchamt selbst einen Schreibfehler korrigieren muss. Auch bestimmte alte Rechte, die längst erloschen sind, können unter Umständen gebührenfrei gelöscht werden.
Die Gemeinde Gärtringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg) erinnert die Bürger daran, dass jeder Eigentümer selbst dafür verantwortlich ist, sein Grundbuch aktuell zu halten. Wer eine Berichtigung will, muss den Antrag schriftlich an das Amtsgericht Böblingen, Grundbuchamt, in der Otto-Lilienthal-Straße 24 (71034 Böblingen) schicken.
Quelle: Gärtringen – zur Originalmeldung