Fuldatal erinnert an wichtige Regeln für E-Scooter
Die Gemeinde Fuldatal (Landkreis Kassel, Hessen) erinnert an die geltenden Regeln für das Fahren mit E-Scootern. Damit alle sicher auf den Straßen unterwegs sind, gibt es klare Vorgaben. So dürfen die Fahrzeuge maximal 20 km/h schnell fahren. Wer schneller fährt, verstößt gegen die Regeln.
Ein wichtiger Punkt ist der Ort der Fahrt: E-Scooter haben auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen nichts zu suchen. Fahrer müssen Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen benutzen. Gibt es diese nicht, müssen sie auf der Fahrbahn fahren. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger immer Vorrang. In Parks müssen die Scooter geschoben werden, sofern es dort keinen freigegebenen Radweg gibt.
Auch das Verhalten gegenüber Radfahrern ist geregelt. Auf Radfahrstreifen müssen E-Scooter-Fahrer Rücksicht nehmen und ihre Geschwindigkeit anpassen. Radfahrer müssen gefahrlos überholen können. Wer die Richtung ändert, muss dies signalisieren. Hat der Scooter keine Blinker, müssen die Fahrer deutlich mit Handzeichen zeigen, wohin sie abbiegen.
Beim Parken ist ebenfalls Vorsicht geboten. Das Abstellen auf dem Gehweg ist zwar erlaubt, solange niemand behindert oder gefährdet wird. Rettungs- und Fluchtwege müssen jedoch zwingend frei bleiben.
Die Gemeinde weist zudem auf strikte Verbote hin: E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden. Die Mitnahme von anderen Menschen oder Tieren ist verboten. Auch Taschen dürfen nicht am Lenker hängen oder auf dem Trittbrett stehen. Zudem gilt: Wer fährt, darf keinen Alkohol im Blut haben.
Obwohl es keine Helmpflicht gibt, empfiehlt die Gemeinde das Tragen eines Kopfschutzes, um bei Stürzen oder Zusammenstößen schwere Verletzungen zu vermeiden.
Quelle: Fuldatal – zur Originalmeldung