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Frontalzusammenstoß bei Reinbek: Drei Verletzte nach schwerem Unfall

Ein Audi und ein Mazda krachten nachts auf der K80 frontal zusammen. Einer der Fahrer hatte wohl getrunken.

Es war kurz nach Mitternacht, als es am Freitag auf der K80 bei Reinbek (Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein) krachte. Ein 29-jähriger Mann aus dem Kreis Stormarn fuhr mit seinem Audi aus Richtung Reinbek in Richtung Barsbüttel. Er wollte auf den Abbiegestreifen wechseln, um links auf den Zubringer zur A24 Richtung Berlin abzubiegen.

Zur gleichen Zeit kam einem 22-jährigen Hamburger mit seinem Mazda entgegen. Beim Abbiegen passierte es dann: Die beiden Autos prallten frontal zusammen. Der Aufprall war so heftig, dass der Mazda nach rechts von der Straße geschleudert wurde. Er fuhr über die Verkehrsinsel und blieb schließlich auf dem Zubringer zur K80 stehen. Der Audi drehte sich um die eigene Achse und kam auf der Fahrspur in Richtung Barsbüttel zum Stillstand.

Bei dem Unfall wurden drei Menschen verletzt. Der 29-jährige Audi-Fahrer erlitt leichte Verletzungen. Schwerer traf es den 22-jährigen Mazda-Fahrer und seine 21-jährige Beifahrerin. Bei der jungen Frau war die Situation besonders kritisch, da die Retter eine Lebensgefahr nicht ausschließen konnten. Alle drei wurden mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser gebracht.

Die Polizei fand am Unfallort Hinweise darauf, dass der 22-jährige Fahrer aus Hamburg vor der Fahrt getrunken hatte. Er machte freiwillig einen Atemalkoholtest, der einen Wert von 1,1 Promille zeigte. Die Autos waren nach dem Crash völlig zerstört und mussten abgeschleppt werden.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft untersuchte ein Experte der DEKRA die Unfallstelle, um den Hergang genau zu analysieren. Während die Rettungsarbeiten liefen und die Wracks geborgen wurden, blieb die Straße komplett gesperrt. Erst gegen 03:30 Uhr konnten die Beamten die Fahrbahn wieder für den Verkehr freigeben.

Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache dauern an. Ob und inwieweit sich der 22-jährige Fahrer strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeidirektion Ratzeburg – zur Originalmeldung

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