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Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor

Waldbesitzer in Friesenried müssen bei neuen Wegen im Moor vorsichtig sein. Wer einfach Material in den Wald bringt, riskiert Ärger mit den Behörden.

Viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in den Moorbereichen ist das nicht so einfach. Wer hier Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.

Das liegt daran, dass die Moorwälder größtenteils geschützte Biotope oder sogenannte FFH-Gebiete sind. In diesen Zonen ist das Bauen von Wegen genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.

Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie tief das Moor ist und welches Material verwendet wird. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass der Wald einfach als Deponie für Abfälle genutzt wird.

Beim Material gibt es strenge Vorgaben. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Boden gibt es aber erlaubte Lösungen: In sehr nassen Ecken eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz. In trockeneren Bereichen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.

Waldbesitzer sollten sich unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Die Kontaktdaten des Landratsamtes finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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