Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in den Moorwäldern gibt es dabei strenge Regeln.
Wer Fremdmaterial für einen Weg in den Boden einbringen will, muss das Vorhaben zuerst beim Landratsamt anmelden. Da die meisten Moorwälder gesetzlich geschützte Biotope oder sogenannte FFH-Gebiete sind, ist ein solcher Bau genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Eine Genehmigung gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist. Die Behörden wollen verhindern, dass die Moore einfach zur Entsorgung von Bauschutt genutzt werden. Ob ein Weg erlaubt wird, hängt vom genauen Standort, der Dicke des Moors und dem verwendeten Material ab.
Beim Bau ist die Wahl des Materials entscheidend. In sehr nassen Bereichen empfiehlt sich ein sogenannter Bengelweg aus Rundholz, der später wieder entfernt werden kann. In trockeneren Zonen sind unlackierte Ton-Ziegel oder Dachplatten möglich. Kies ist im Moor nicht erlaubt, weil der Kalk den sauren Boden schädigen würde. Ebenso verboten sind Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.