Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Wäldern holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in den Moorbereichen ist das nicht so einfach. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringt, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.
Das liegt daran, dass die Moorwälder größtenteils geschützte Biotope oder sogenannte FFH-Gebiete sind. In diesen Zonen ist das Bauen genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Zudem reden die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit.
Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Behörden prüfen genau, wie dick die Moorschicht ist und welches Material genutzt werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Schutt oder Abfall im Moor zu entsorgen, ist streng verboten.
Beim Material gibt es klare Vorgaben: Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Bauschutt oder Teer sind komplett verboten. Erlaubt ist nur unbehandeltes, sortenreines Material. Je nach Nässe gibt es verschiedene Lösungen: In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Zonen kommen unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel infrage.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem ersten Spatenstich mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Die Kontaktdaten des Landratsamtes finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.