Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür werden oft neue Waldwege gebaut. Doch gerade in den Moorbereichen ist das nicht einfach so erlaubt.
Wer Fremdmaterial in den Wald bringt, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden. Da die meisten Moorwälder gesetzlich geschützt sind, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie tief das Moor ist und welches Material verwendet wird. Die Behörden lassen nur Wege zu, die für die Bewirtschaftung wirklich nötig sind. Einfach nur Bauschutt oder Abfall im Moor zu entsorgen, ist streng verboten.
Bei der Bauweise gibt es klare Vorgaben. In sehr nassen Ecken sind sogenannte Bengelwege aus Rundholz sinnvoll, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Bereichen dürfen unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Waldbesitzer sollten sich deshalb unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.
Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.