Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in den Moorbereichen gibt es strenge Regeln: Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.
Da die Moorwälder größtenteils zu geschützten Biotopen gehören, ist der Bau von Wegen genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit. Eine Genehmigung gibt es nur, wenn der Weg für die Arbeit im Wald wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass der Wald einfach als Deponie für Abfälle genutzt wird.
Beim Material muss man genau aufpassen. Kies ist im Moor nicht erlaubt, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Ebenso verboten sind Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer.
Je nachdem, wie nass der Boden ist, gibt es verschiedene Lösungen. In sehr nassen Stellen bieten sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz an, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Bereichen dürfen unter Umständen unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel verwendet werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem ersten Spatenstich mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.