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Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor

Wer in den Moorwäldern neue Wege bauen will, muss jetzt vorsichtig sein. Ohne Genehmigung drohen Probleme mit den Behörden.

Viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um dem Borkenkäfer zu kommen. Dafür planen einige neue Wege. Doch gerade in den Moorwäldern ist das nicht einfach so erlaubt.

Wer Fremdmaterial in den Boden einbringt, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden. Das gilt vor allem für geschützte Biotope und sogenannte FFH-Gebiete, zu denen die meisten Moorwälder gehören. Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.

Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie tief das Moor ist und welches Material verwendet wird. Wichtig ist: Der Weg muss für die Bewirtschaftung wirklich nötig sein. Die Behörden wollen verhindern, dass der Wald einfach als Deponie für Bauschutt genutzt wird.

Beim Material gibt es strenge Regeln. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk dem Boden schadet. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Erlaubt sind je nach Nässe des Bodens zum Beispiel Rundholz für sogenannte Bengelwege, unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies oder in trockeneren Bereichen reine Ton-Ziegel.

Waldbesitzer sollten sich unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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