Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür planen einige neue Waldwege. Doch gerade in den Moorbereichen ist das nicht einfach so erlaubt.
Wer Fremdmaterial in den Wald bringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden. Da die meisten Moorwälder gesetzlich geschützte Biotope oder sogenannte FFH-Gebiete sind, ist ein solcher Wegebau genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Experten prüfen genau, wie dick das Moor an der Stelle ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist. Die Behörden wollen verhindern, dass die Moore einfach als Deponie für Abfälle genutzt werden.
Beim Material gibt es strenge Regeln. Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk dem sauren Boden schadet. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Erlaubt sind je nach Nässe des Bodens zum Beispiel sogenannte Bengelwege aus Rundholz, unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies oder in trockeneren Bereichen reine Ton-Ziegel.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder direkt beim Landratsamt unter www.landkreis-ostallgaeu.de.