Freising klärt über neue Verkehrsregeln in der Innenstadt auf
Oberbürgermeisterin Monika Schwind und Polizeichef Andreas Wegmaier haben gemeinsam mit Beamten der Polizei sowie Leuten vom Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt eine Informationsaktion gestartet. In der Innenstadt von Freising (Landkreis Freising, Bayern) ging es vor allem darum, dass alle Verkehrsteilnehmer besser miteinander auskommen. Besonders Radfahrer wurden darauf hingewiesen, wie sie sich in der neu gestalteten Innenstadt richtig verhalten.
Die Innenstadt ist jetzt in eine Fußgängerzone und einen verkehrsberuhigten Bereich unterteilt. In der Fußgängerzone haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang. Radfahrer dürfen zwar durchfahren, müssen aber Schrittgeschwindigkeit halten und besonders vorsichtig sein. Ganz anders sieht es bei E-Scootern aus: Diese dürfen in der Fußgängerzone nicht gefahren werden. Wer mit einem Roller dort unterwegs ist, muss ihn schieben.
Auch im verkehrsberuhigten Bereich gilt für alle nur Schrittgeschwindigkeit. Hier dürfen Fußgänger die gesamte Breite der Straße nutzen. Wer Waren liefern will, muss auf die Uhr schauen: Das ist an Werktagen nur von 6 bis 10 Uhr und von 18 bis 21 Uhr erlaubt. Anwohner dürfen nur mit einer speziellen Genehmigung hineinfahren. Parken ist in der Fußgängerzone verboten, im verkehrsberuhigten Bereich darf man nur kurz halten, zum Beispiel zum Aussteigen oder Ausladen.
Damit niemand die Übersicht verliert, hat die Stadt einen Flyer mit dem Titel „Gutes Ankommen in der Freisinger Innenstadt – Die neuen Verkehrsregeln auf einen Blick“ erstellt. Darin stehen alle wichtigen Infos zu Radfahrern, Lieferverkehr und Anwohnern. Auch Hinweise zu Parkhäusern, Bussen und barrierefreien Parkplätzen sind enthalten. Den Flyer kann man sich online herunterladen oder in städtischen Einrichtungen abholen.
Die Stadt und die Polizei hoffen, dass durch die Aufklärung und gegenseitige Rücksichtnahme die Innenstadt für alle sicher und attraktiv bleibt.
Quelle: Freising – zur Originalmeldung