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Fraunberg klärt Regeln für stille Tage auf

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An bestimmten Feiertagen gelten in Fraunberg besondere Regeln für Musik und Partys. Die Gemeinde informiert darüber, was erlaubt ist und was nicht.

In Fraunberg (Landkreis Erding, Bayern) gibt es sogenannte stille Tage. Das sind Feiertage, an denen laut Gesetz eine besondere Ruhe herrschen muss. Dazu gehören unter anderem der Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Totensonntag, der Buß- und Bettag sowie der Heilige Abend. Auch der zweite Sonntag vor dem ersten Advent zählt als Volkstrauertag dazu.

Die Ruhezeiten beginnen meist um 02.00 Uhr morgens und gehen bis Mitternacht. Es gibt aber Ausnahmen: Am Karfreitag und Karsamstag gilt das Verbot bereits ab 00.00 Uhr, am Heiligen Abend startet es erst um 14.00 Uhr.

Wer an diesen Tagen eine öffentliche Veranstaltung plant, muss aufpassen. Unterhaltung ist nur erlaubt, wenn der ernste Charakter des Tages gewahrt bleibt. Tanzveranstaltungen sind in der Zeit der stillen Tage komplett verboten.

Bei Konzerten ist es komplizierter. Musik ist grundsätzlich möglich, solange nicht getanzt wird. Viele Musikrichtungen wie Pop, Rock, Jazz oder Klassik sind erlaubt, da sie auch ruhige Stücke haben. Heavy-Metal und Hardrock sind hingegen meist tabu, weil sie zu laut und hart sind.

Besonders streng ist es am Karfreitag: In Räumen, in denen Alkohol ausgeschenkt wird, ist jede Art von Musik verboten. Sportveranstaltungen sind an den meisten stillen Tagen erlaubt, außer am Karfreitag und am Buß- und Bettag.

Quelle: Fraunberg – zur Originalmeldung

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