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Frankfurt: Drogen-Checks sollen Schwerstabhängige retten

Die Hessische Landesregierung führt ein Modellprojekt zum Drug-Checking ein. In Frankfurt sollen illegale Drogen auf gefährliche Beimengungen geprüft werden.

In Frankfurt am Main (Hessen) sollen schwer suchtkranke Menschen bald ihre illegalen Drogen prüfen lassen können. Die Landesregierung hat dafür eine neue Verordnung auf den Weg gebracht. Das Ziel ist es, tödliche Überdosierungen zu verhindern, da auf dem Schwarzmarkt immer öfter extrem starke synthetische Opioide wie Fentanyl oder Nitazene auftauchen. Diese Stoffe wirken ähnlich wie Heroin, können aber bis zu 1000-mal stärker sein.

Das Ganze soll direkt in den bestehenden Drogenkonsumräumen passieren. Geplant ist das für drei Einrichtungen im Frankfurter Bahnhofsviertel und eine weitere in der Schielestraße. Die Betroffenen bringen eine winzige Menge ihrer Droge mit. Diese wird dann chemisch untersucht – mal mit einem einfachen Schnelltest, mal mit einer aufwendigen Analyse im Labor. So lässt sich feststellen, ob die Droge extrem hoch konzentriert ist oder gefährliche Zusätze enthält.

Ein wichtiger Punkt ist dabei: Der Check ist kein Gütesiegel. Es gibt keinen sicheren Drogenkonsum. Die Analyse dient nur dazu, die Leute vor konkreten Gefahren zu warnen. Wer seine Drogen prüfen lässt, bekommt sofort eine persönliche Beratung dazu. Die Helfer vor Ort versuchen so, die Menschen zu erreichen und ihnen konkrete Hilfe für den Ausstieg aus der Sucht anzubieten.

Zudem sammelt der Staat anonyme Daten über die gefundenen Stoffe. Das hilft dem Rettungsdienst, im Notfall schneller und besser auf Überdosierungen zu reagieren. Die Nutzer bleiben dabei anonym; es werden nur Dinge wie Alter, Geschlecht und die Art der Droge notiert.

Das Kabinett hat den Entwurf für die Verordnung bereits am 24. August 2026 zur Kenntnis genommen. Aktuell werden Verbände und Fachleute angehört. Diese haben bis Oktober 2026 Zeit für ihre Stellungnahmen. Danach wird entschieden, wann das Projekt genau startet.

Quelle: Landesregierung Hessen – zur Originalmeldung

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