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Forchheim: Rauchverbot im Kellerwald während des Annafestes

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze verbietet die Stadt Forchheim das Rauchen auf dem Annafestgelände. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

In Forchheim (Oberfranken) ist die Waldbrandgefahr aktuell sehr hoch. Die Temperaturen bleiben hoch und es ist extrem trocken. Deshalb hat die Stadt eine neue Regelung für die Zeit des Annafestes beschlossen: Ab sofort gilt ein striktes Rauch- und Dampfverbot auf dem gesamten Festgelände.

Das Verbot gilt vor allem für den Kellerwald. Wer dort unterwegs ist, darf weder normale Zigaretten rauchen noch E-Zigaretten, Vaporizer oder E-Shishas benutzen. Auch glimmende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Das betrifft alle Waldflächen, die Kellerbereiche und alle Wege, die nicht befestigt sind.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Rauchen ist weiterhin erlaubt, wenn man auf asphaltierten, gepflasterten oder geschotterten Wegen steht. Auch innerhalb der offiziellen Schankflächen der Kellerbetriebe bleibt das Rauchen gestattet.

Die Stadt weist zudem darauf hin, dass es in Bayern ohnehin ein gesetzliches Rauchverbot in Wäldern vom 1. März bis zum 31. Oktober gibt. Die neue Verfügung macht diese Regel nun für die unbefestigten Flächen des Kellerwaldes ganz konkret.

Wer die Regeln ignoriert, zahlt teuer. Die Stadt droht bei Verstößen mit einem Zwangsgeld von 150 Euro. Da das Rauchen im Wald zudem eine Ordnungswidrigkeit ist, können die Bußgelder im schlimmsten Fall sogar bis zu 10.000 Euro betragen.

Die Anordnung gilt für alle Besucher und Mitarbeiter auf dem Gelände. Das Verbot bleibt so lange in Kraft, bis das Annafest offiziell endet, also bis zum Ablauf des 4. August 2026.

Quelle: Forchheim – zur Originalmeldung

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