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Fördergelder für Technologieführer im ländlichen Raum

Unternehmen in ländlichen Gegenden Baden-Württembergs können staatliche Zuschüsse für neue Produkte und Anlagen erhalten. Die Frist für die aktuelle Runde läuft bald ab.

Innovationsstarke Betriebe im ländlichen Raum Baden-Württembergs haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen.

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Größe des Unternehmens ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent Zuschuss bekommen. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Pro Projekt sind maximal 400.000 Euro möglich. Wenn das Vorhaben einen deutlichen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, steigt die Summe auf bis zu 500.000 Euro. Wichtig ist: Beträge unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen oder Anlagen.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Diese muss gemeinsam mit dem Unternehmen einen Aufnahmeantrag stellen. Die Frist für die 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, danach werden keine Anträge mehr angenommen.

Die Entscheidung trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Als Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen steht Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher unter der Telefonnummer 07071 757-3327 zur Verfügung.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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