Fördergelder für Technologieführer im ländlichen Raum
Innovationsstarke Betriebe im ländlichen Raum Baden-Württembergs haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Über das Programm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen. Bezuschusst werden dabei Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen.
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Größe des Unternehmens ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Umsatz von höchstens 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten als Zuschuss bekommen. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.
Der maximale Förderbetrag liegt normalerweise bei 400.000 Euro. Wenn ein Projekt einen deutlichen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Anträge unter 200.000 Euro werden hingegen nicht bewilligt.
Interessierte Unternehmen müssen nicht alleine handeln. Die Bewerbung erfolgt schriftlich durch die jeweilige Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Betrieb. Die Anträge für die aktuelle 27. Auswahlrunde müssen bis zum 31. August 2026 vorliegen. Dies ist eine Ausschlussfrist, spätere Eingänge werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Entscheidung über die Gelder trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Grundlage dafür ist der Vorschlag eines speziellen Bewertungsausschusses. Die Mittel kommen aus Landesmitteln sowie aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Fragen beantwortet im Regierungspräsidium Tübingen Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher unter der Telefonnummer 07071 757-3327.