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Fördergelder für Technologieführer auf dem Land

Unternehmen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs können staatliche Zuschüsse für neue Produkte erhalten. Die Frist für die aktuelle Runde läuft bald ab.

Wer im ländlichen Raum von Baden-Württemberg innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, kann finanzielle Unterstützung bekommen. Das Programm heißt „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“.

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des Betriebs ab. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten als Zuschuss erhalten. Mittlere Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten bekommen bis zu zehn Prozent.

Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn das Vorhaben einen klaren Nutzen für die Bioökonomie oder die Kreislaufwirtschaft hat, steigt der Betrag auf bis zu 500.000 Euro. Wichtig ist: Anträge unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen oder Anlagen, die für die Entwicklung neuer Produkte nötig sind.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Diese muss den Aufnahmeantrag gemeinsam mit dem Unternehmen stellen. Die Frist für die 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Entscheidung über das Geld trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Als Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen (Baden-Württemberg) steht Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher unter der Telefonnummer 07071 757-3327 zur Verfügung.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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