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Fördergelder für Technologieführer auf dem Land

Unternehmen im ländlichen Raum in Baden-Württemberg können staatliche Zuschüsse für neue Produkte und Anlagen erhalten. Die Frist für die aktuelle Auswahlrunde läuft bald ab.

Innovationsstarke Firmen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für die Entwicklung neuer Dienstleistungen oder Produkte.

Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Größe des Betriebs ab. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten zurückbekommen. Mittlere Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn ein Projekt einen deutlichen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Anträge unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Das Geld fließt in Investitionen für Maschinen, Anlagen oder Gebäude.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Die Gemeinde und das Unternehmen müssen gemeinsam einen Aufnahmeantrag stellen. Die Frist für die 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, danach werden keine Anträge mehr angenommen.

Über die Vergabe entscheidet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Als Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen steht Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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