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Fördergelder für Technologieführer auf dem Land

Unternehmen im ländlichen Raum in Baden-Württemberg können staatliche Zuschüsse für neue Produkte erhalten. Die Frist für die Bewerbung läuft bis Ende August.

Innovationsstarke Betriebe im ländlichen Raum in Baden-Württemberg haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen.

Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Größe des Unternehmens ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Investitionskosten zurückbekommen. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn das Projekt einen deutlichen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Beträge unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Gefördert werden Investitionen in Maschinen, Anlagen oder Gebäude.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Diese muss in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen einen Aufnahmeantrag stellen. Die Frist für die aktuelle 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Dies ist eine Ausschlussfrist, Anträge nach diesem Datum werden nicht mehr berücksichtigt.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg entscheidet über die Vergabe. Grundlage ist der Vorschlag eines Bewertungsausschusses. Die Gelder kommen aus Landesmitteln und dem EU-Fonds EFRE.

Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher im Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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