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Fördergelder für Technologieführer auf dem Land

Unternehmen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs können staatliche Zuschüsse für neue Produkte erhalten. Die Frist für die Bewerbungen läuft am 31. August ab.

Innovationsstarke Betriebe im ländlichen Raum haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen. Gemeinden, in denen solche Unternehmen ansässig sind, müssen die Anträge bis zum 31. August 2026 einreichen. Dies ist eine strikte Ausschlussfrist.

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Größe des Betriebs ab. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent Zuschuss bekommen. Mittlere Betriebe mit unter 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent. Im Normalfall liegt die maximale Summe pro Projekt bei 400.000 Euro. Wenn das Projekt einen klaren Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann der Betrag auf bis zu 500.000 Euro steigen. Anträge unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.

Das Geld fließt in Investitionen für Gebäude, Maschinen und Anlagen. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit im ländlichen Raum zu sichern. Die Mittel kommen vom Land Baden-Württemberg und aus dem EU-Topf EFRE.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern schriftlich über die jeweilige Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet dann über die Zusage. Als Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen steht Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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