Fördergelder für Technik-Firmen im ländlichen Raum
Wer im ländlichen Raum Baden-Württembergs ein innovatives Unternehmen führt, kann finanzielle Unterstützung bekommen. Das Programm heißt „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Es geht darum, neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben.
Die Höhe der Förderung hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten als Zuschuss bekommen. Mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten erhalten maximal zehn Prozent.
Pro Projekt gibt es normalerweise bis zu 400.000 Euro. Wenn die Firma einen starken Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Beträge unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen oder Anlagen, die für die Entwicklung neuer Produkte nötig sind.
Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Die Gemeinden müssen die Aufnahmeanträge in Zusammenarbeit mit den Unternehmen einreichen. Die Frist dafür ist der 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, danach werden keine Anträge mehr angenommen.
Über die Gelder entscheidet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Die Mittel kommen vom Land und aus EU-Töpfen (EFRE).
Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher im Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.