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Fördergelder für Technik-Firmen im ländlichen Raum

Unternehmen in Baden-Württemberg können staatliche Zuschüsse für neue Produkte und Anlagen erhalten. Die Frist für die aktuelle Runde läuft bald ab.

Innovationsstarke Firmen im ländlichen Raum in Baden-Württemberg haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Über das Programm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen.

Wie hoch der Zuschuss ist, hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 10 Millionen Euro bekommen bis zu 20 Prozent der Kosten erstattet. Mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn die Firma einen starken Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann der Betrag auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Projekte unter 200.000 Euro werden nicht gefördert. Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen oder Anlagen.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Diese muss den Aufnahmeantrag stellen. Die Frist für die 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nicht mehr angenommen.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet über die Gelder. Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen ist Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher unter der Telefonnummer 07071 757-3327.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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