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Fördergelder für Technik-Firmen auf dem Land

Unternehmen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs können staatliche Zuschüsse für neue Produkte erhalten. Die Frist für die aktuelle Runde läuft bald ab.

Innovationsstarke Betriebe im ländlichen Raum haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen.

Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten zurückbekommen. Mittlere Betriebe mit unter 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn die Firma einen starken Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Anträge unter 200.000 Euro werden hingegen nicht bewilligt. Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen oder Anlagen.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die Gemeinden. Diese müssen gemeinsam mit dem Unternehmen einen Aufnahmeantrag stellen. Die Frist für die 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Dies ist eine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg entscheidet über die Vergabe. Die Mittel kommen vom Land und aus EU-Töpfen (EFRE).

Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher im Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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