Fördergelder für Technik-Firmen auf dem Land
Innovationsstarke Betriebe im ländlichen Raum haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Über das Programm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für die Entwicklung neuer Dienstleistungen oder Produkte.
Die Höhe der Förderung hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten als Zuschuss bekommen. Mittlere Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.
Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn die Firma einen wichtigen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Projekte, die weniger als 200.000 Euro kosten, werden nicht gefördert. Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen oder Anlagen.
Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Die Gemeinden müssen die Aufnahmeanträge in Zusammenarbeit mit den Betrieben einreichen. Die Frist hierfür ist der 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet über die Vergabe. Als Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen steht Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher unter der Telefonnummer 07071 757-3327 zur Verfügung.