Fördergelder für Technik-Firmen auf dem Land
Wer im ländlichen Raum in Baden-Württemberg ein innovationsstarkes Unternehmen führt, kann finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen. Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen.
Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Für mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten liegt die Förderung bei bis zu zehn Prozent.
Im Normalfall liegt die maximale Summe pro Projekt bei 400.000 Euro. Wenn das Projekt einen deutlichen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann der Betrag auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Anträge unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Das Geld fließt in Investitionen für Gebäude, Maschinen und Anlagen.
Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Die Gemeinden müssen die Aufnahmeanträge in Zusammenarbeit mit den Unternehmen einreichen. Die Frist für die 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Entscheidung über die Gelder trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Als Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen steht Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher unter der Telefonnummer 07071 757-3327 zur Verfügung.