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Fördergelder für Technik-Firmen auf dem Land

Unternehmen im ländlichen Raum in Baden-Württemberg können staatliche Zuschüsse für neue Produkte erhalten. Die Frist für die Bewerbung läuft bis Ende August.

Innovationsstarke Firmen in ländlichen Gegenden Baden-Württembergs haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Das Programm heißt „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Damit sollen neue Produkte oder Dienstleistungen vorangetrieben werden.

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten als Zuschuss bekommen. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn die Firma einen deutlichen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Anträge unter 200.000 Euro werden hingegen nicht bewilligt. Das Geld fließt in Investitionen für Gebäude, Maschinen oder Anlagen.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Die Gemeinden müssen die Aufnahmeanträge in Zusammenarbeit mit den Unternehmen einreichen. Die Frist hierfür ist der 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, danach werden keine Anträge mehr angenommen.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet über die Gelder. Grundlage ist der Vorschlag eines Bewertungsausschusses. Die Mittel kommen vom Land und aus EU-Töpfen (EFRE).

Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher beim Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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