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Fördergelder für Technik-Firmen auf dem Land

Unternehmen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs können staatliche Zuschüsse für neue Produkte erhalten. Die Frist für die aktuelle Runde läuft bald ab.

Wer im ländlichen Raum Baden-Württembergs ein innovatives Unternehmen führt, kann finanzielle Unterstützung vom Land erhalten. Das Programm heißt „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Es geht darum, neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben, um die Zukunftsfähigkeit in den Regionen zu sichern.

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten als Zuschuss bekommen. Mittlere Unternehmen mit unter 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn die Firma einen starken Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Anträge unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die für die Entwicklung neuer Produkte nötig sind.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Die Gemeinde und das Unternehmen müssen gemeinsam einen Aufnahmeantrag stellen. Die Frist für die 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet über die Gelder. Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen ist Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher unter der Telefonnummer 07071 757-3327.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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