Fördergelder für innovative Firmen im ländlichen Raum
Innovationsstarke Betriebe im ländlichen Raum in Baden-Württemberg können finanzielle Unterstützung bekommen. Das Programm heißt „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit in diesen Regionen zu sichern.
Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Investitionskosten zurückbekommen. Mittlere Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.
Pro Projekt sind maximal 400.000 Euro möglich. Wenn das Projekt einen deutlichen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, steigt die Förderung auf bis zu 500.000 Euro. Wichtig ist: Beträge unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.
Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die für die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte nötig sind. Die Mittel kommen vom Land und aus EU-Töpfen (EFRE).
Interessierte müssen schnell handeln. Die Gemeinden müssen die Aufnahmeanträge in Zusammenarbeit mit den Firmen bis zum 31. August 2026 einreichen. Das ist eine Ausschlussfrist, danach ist eine Bewerbung für die 27. Auswahlrunde nicht mehr möglich.
Wer Fragen hat, kann sich an das Regierungspräsidium Tübingen wenden. Dort ist Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar. Weitere Details gibt es auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.