Fördergelder für innovative Firmen auf dem Land
Wer im ländlichen Raum Baden-Württembergs ein innovatives Unternehmen führt, kann staatliche Unterstützung bekommen. Das Programm heißt „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Es geht darum, neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben, um die Zukunftsfähigkeit in den Regionen zu sichern.
Die Höhe der Förderung hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bekommen bis zu zehn Prozent.
In der Regel liegt der maximale Förderbetrag bei 400.000 Euro pro Projekt. Wenn ein Projekt einen starken Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Beträge unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Das Geld fließt in Investitionen für Gebäude, Maschinen und Anlagen.
Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Diese muss gemeinsam mit dem Unternehmen einen Aufnahmeantrag stellen. Die Frist für die aktuelle 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Dies ist eine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Entscheidung über die Gelder trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Die Mittel kommen aus Landesmitteln und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Wer Fragen hat, kann sich an das Regierungspräsidium Tübingen wenden. Dort ist Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Ministeriums.