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Flughafen Düsseldorf will mehr Flexibilität bei Flügen

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Der Flughafen Düsseldorf möchte seine Betriebsregeln ändern. Ab dem 2. September können die Pläne in Ratingen öffentlich eingesehen werden.

Der Flughafen Düsseldorf will seinen Betrieb anpassen und hat deshalb einen neuen Antrag gestellt. Die Bezirksregierung Düsseldorf legt die Unterlagen dazu nun zum dritten Mal öffentlich aus. Das ist nötig, weil der Flughafen seinen Plan vom Dezember 2025 geändert hat.

Früher wollte der Flughafen die Gesamtzahl der Flüge erhöhen und die Deckelung von 131.000 Starts und Landungen in den sechs geschäftigsten Monaten des Jahres aufheben. Das ist jetzt nicht mehr geplant. Die Grenze bleibt bestehen. Innerhalb dieser Grenze sollen künftig bis zu 128.000 Linien- und Charterflüge sowie mindestens 3.000 andere Flugbewegungen erlaubt sein. Es geht dem Flughafen also weniger um die reine Menge, sondern darum, die Flüge flexibler zu verteilen.

Auch bauliche Änderungen sind geplant. Der Flughafen will acht neue Abstellplätze für Flugzeuge bauen und die Rollwege im Vorfeld ausbauen. Außerdem sollen die Regeln für den Tagesbetrieb gelockert werden. Wenn beide Start- und Landebahnen genutzt werden dürfen, will der Flughafen in den Stoßzeiten bis zu 60 Flüge pro Stunde abwickeln. Wenn nur die südliche Bahn zur Verfügung steht, sollen es 45 Flüge pro Stunde sein.

Wer die Pläne sehen möchte, kann dies vom 2. September bis zum 1. Oktober 2026 tun. In Ratingen (Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen) liegen die Unterlagen im technischen Rathaus am Stadionring 17. Man findet sie im Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung im 2. Obergeschoss, im Flur links gegenüber von Raum 2.37. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Eine Anmeldung unter 02102 550-6117 oder per E-Mail an [email protected] ist erwünscht. Alternativ gibt es die Unterlagen rund um die Uhr online auf dem Beteiligungsportal der Bezirksregierung oder über die Seite der Stadt Ratingen.

Wer gegen die Pläne ist, kann bis zum 15. Oktober 2026 Einwendungen einreichen. Das geht schriftlich per Post an die Bezirksregierung Düsseldorf (Postfach 300865, 40408 Düsseldorf), bei den betroffenen Städten oder über das Online-Portal. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Wer bereits 2016 oder 2020 Einwendungen geschrieben hat, muss das nicht noch einmal tun; diese bleiben gültig.

Quelle: Ratingen – zur Originalmeldung

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