Flughafen Düsseldorf: Bürger in Tönisvorst können Einwendungen erheben
Der Flughafen Düsseldorf hat neue Pläne beim Verkehrsministerium des Landes eingereicht. Eigentlich wollte der Flughafen schon 2015, dass die Obergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs geschäftigsten Monaten des Jahres komplett wegfällt. Außerdem waren acht neue Abstellplätze für Flugzeuge und eine flexiblere Nutzung der Bahnen geplant.
Jetzt gibt es eine Änderung: Der Flughafen verzichtet auf den Wegfall der Obergrenze. Die 131.000 Flüge bleiben als Limit bestehen. Aber: Innerhalb dieser Zahl soll die Verteilung geändert werden. Künftig sollen 128.000 Flüge auf den Linien- und Charterverkehr kommen, während 3.000 Flüge für sonstige Bewegungen reserviert werden. An den baulichen Maßnahmen hält der Flughafen weiterhin fest.
Wer wissen will, was das genau bedeutet, kann die Pläne prüfen. Vom 2. September bis zum 1. Oktober 2026 liegen die Unterlagen im Verwaltungsgebäude Vorst (Tönisvorst, Kreis Viersen) aus. Man findet sie im Erdgeschoss im linken Flur der St. Töniser Straße 8. Man muss sich nicht vorher anmelden. Die Türen sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr offen, freitags von 8.30 bis 12 Uhr.
Wer nicht ins Amt gehen möchte, kann die Dokumente ab dem 2. September auch digital auf der Website der Stadt unter www.toenisvorst.de oder über das Portal Beteiligung.NRW.de lesen.
Wer Einwendungen gegen die Pläne erheben will, muss dies bis zum 15. Oktober 2026 tun. Die Kritik muss schriftlich bei der Bezirksregierung eingehen. Ganz wichtig: Eine einfache E-Mail reicht nicht aus und wird nicht berücksichtigt. Genaue Infos dazu, wie man die Einwendung richtig einreicht, stehen in der öffentlichen Bekanntmachung auf der Website der Stadt oder im Amtsblatt des Kreises Viersen vom 9. Juli 2026.
Quelle: Tönisvorst – zur Originalmeldung