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Fluchtversuch auf der Brücke: Fahrer festgenommen

Ein Mann versuchte während einer Geschwindigkeitskontrolle zu flüchten und raste dabei in den Gegenverkehr. Die Polizei konnte ihn kurz darauf schnappen.

Es war der sogenannte Action Day Speed am 6. August. Im Rahmen einer europaweiten Kontrollwoche suchte die Polizei hessenweit nach zu schnellen Fahrern. Auf der Theodor-Heuss-Brücke fiel den Beamten ein blauer VW Polo auf. Der Wagen kam aus Richtung Mainz und war mit 64 km/h unterwegs.

Als die Polizisten den Wagen anhalten wollten, passierte etwas Gefährliches: Der Fahrer gab plötzlich Gas und lenkte den Wagen nach links direkt in den Gegenverkehr. Dann bog er schnell auf die Rampenstraße in Richtung Wiesbadener Straße ab. Die Beamten versuchten sofort, den Wagen einzuholen, doch die erste Verfolgung blieb erfolglos.

Kurz darauf hatten Zivilbeamte den blauen VW jedoch im Blick und beobachteten das Auto unweit der Rampenstraße. Als der Fahrer nach einigen Minuten zum Wagen zurückkehrte und losfahren wollte, griffen die Beamten zu. Sie konnten den Mann festnehmen.

Nach Ansicht der Polizei kam es nur durch Zufall nicht zu einem schweren Unfall, da in diesem Moment kein Gegenverkehr kam. Jetzt muss sich der Mann verantworten. Er steht im Verdacht, den Straßenverkehr gefährdet zu haben. Zudem vermuten die Ermittler, dass er unter dem Einfluss von Drogen gefahren ist. Außerdem soll er keine Fahrerlaubnis besessen haben und gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen haben.

Neben diesem Vorfall gab es weitere Einsätze. Im Bereich der Klarenthaler Straße und Blumenthalstraße hielt die Polizei ein anderes Auto an. Dabei bemerkten die Beamten, dass zwei Kinder auf der Rückbank ohne Sicherheitsgurt saßen. Als sie den Fahrer überprüften, stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Auch er wurde festgenommen.

Ein weiterer Fahrer wurde auf der A661 in einem Baustellenbereich mit 141 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen. Der 54-jährige Mann muss nun mit einem Bußgeld von 320 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Die Ermittlungen gegen den Fahrer des blauen VW dauern an. Ob und inwieweit er sich strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle – zur Originalmeldung

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