Flensburg: E-Scooter-Fahrer löst wilde Verfolgungsjagd aus
Alles begann am Dienstagabend gegen 19:47 Uhr am Ballastkai in Flensburg (Schleswig-Holstein). Zeugen meldeten einen E-Scooter, der mit etwa 60 km/h durch die Gegend raste. Das Gerät war getunt und hatte kein Versicherungskennzeichen. Als die Polizei eintraf, war der Fahrer jedoch bereits verschwunden.
Kurz nach 21 Uhr entdeckten Beamte einen Mann, auf den die Beschreibung passte: Er war schlank, hatte dunklere Haut, lockiges, nackenlanges Haar und trug komplett schwarze Kleidung sowie eine Sonnenbrille. Als die Polizisten ihn anhalten wollten, begann eine riskante Flucht. Der Mann raste in Richtung ZOB, jagte durch den Innenhof der Ärztekammer und schoss dann mit etwa 60 km/h durch die Fußgängerzone der Großen Straße bis zum Nordermarkt. Passanten mussten zur Seite springen, um nicht überfahren zu werden.
Dann wurde es noch gefährlicher. Der Fahrer raste durch das Kompagnietor auf die Schiffbrücke und steuerte direkt auf einen Streifenwagen zu. Die Beamten mussten abrupt bremsen. Kurz darauf schnitt der Rollerfahrer rücksichtslos die Fahrspuren in Richtung Hafenspitze, sodass der Gegenverkehr stark abbremsen musste.
Am Hafendamm versuchten die Polizisten, den Fluchtweg abzuschneiden. Der E-Scooter-Fahrer raste währenddessen mit mindestens 60 km/h auf der linken Seite entgegen der Fahrtrichtung mitten durch den Verkehr. Ein ziviler Streifenwagen versuchte, durch ein Wendemanöver den Weg zu versperren. Dabei kam es zum Zusammenstoß: Ein zweiter Streifenwagen, der hinter dem zivilen Fahrzeug fuhr, krachte in dieses hinein.
Beide Polizeiautos erlitten einen Totalschaden. Alle vier Beamten in den Wagen wurden leicht verletzt. Der E-Scooter-Fahrer nutzte das Chaos und floh weiter in Richtung Nordstraße. Er konnte nicht gefasst werden.
Die Polizei sucht nun nach Zeugen. Gesucht werden Menschen, die durch die Fahrweise des Mannes gefährdet wurden oder wissen, wer er ist. Hinweise können unter der Telefonnummer 04631-4050120 oder per E-Mail an [email protected] gegeben werden.
Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich der Fahrer strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.