Finanzamt Augsburg-Land führt Terminpflicht für Servicezentrum ein
Beim Finanzamt Augsburg-Land ändert sich der Zugang zum Servicezentrum. Ab dem 1. September 2026 gilt es grundsätzlich, Termine im Voraus zu vereinbaren. Das Amt möchte damit lange Wartezeiten für die Besucher vermeiden.
Die Bürger haben zwei Möglichkeiten, einen Termin zu bekommen. Entweder nutzen sie das Online-System auf der Website des Finanzamts oder sie rufen unter der Telefonnummer 0821/506-4410 an. Wichtig ist dabei: Man bucht einen Termin im Servicezentrum allgemein, nicht bei einer bestimmten Person.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wer nur gängige Formulare abholen möchte, kann dies weiterhin einfach während der Öffnungszeiten tun. Ein Termin ist dafür nicht nötig. Auch am sogenannten langen Behördentag, dem Donnerstag, können Anliegen spontan und ohne vorherige Anmeldung besprochen werden.
Die Öffnungszeiten bleiben gleich: Von Montag bis Freitag ist das Zentrum von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt. Am Donnerstag gibt es zusätzlich eine Sprechzeit von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
Das Finanzamt weist zudem darauf hin, dass die Mitarbeiter zwar Auskünfte zu steuerlichen Fragen geben, aber nicht beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen dürfen. Wer eine komplette Steuerberatung braucht, muss sich an einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt wenden.
Quelle: Baar – zur Originalmeldung