Feldkirchen-Westerham: Besserer Hochwasserschutz für Vagen geplant
Wenn es in Vagen (Landkreis Rosenheim, Bayern) extrem stark regnet, drohen Überflutungen. Die Gefahrenkarten zeigen deutlich, dass bei einem schweren Unwetter viele Bereiche im Ort unter Wasser stehen könnten. Deshalb will die Gemeinde Feldkirchen-Westerham jetzt handeln.
Der Plan sieht vor, das Wasser aus dem Goldbach sowie aus dem Teufels- und Leitengraben kontrolliert nach Westen abzuleiten. Dort soll es in die Becken der Leitzachwerke fließen, damit es nicht in den Straßen von Vagen landet. Da ein Teil der Arbeiten in einem geschützten Naturgebiet (FFH-Gebiet) stattfindet, gab es zunächst Bedenken. Deshalb wurde zwischen Mai und November 2025 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.
Experten haben dabei genau geschaut, ob seltene Tiere und Pflanzen gefährdet werden. Sie untersuchten unter anderem Feuersalamander, Haselmäuse und Zauneidechsen sowie besondere Pflanzen wie das Bayerische Löffelkraut. Das Ergebnis ist positiv: Die Maßnahmen lassen sich umsetzen, solange man auf die Natur achtet. Auch das Trinkwasser bleibt sicher, da die Quellen höher liegen als die erwarteten Wasserspiegel bei einem Hochwasser.
Konkret sollen drei Abschnitte gebaut werden. Oberhalb der Wallner Alm kommt ein Natursteinwall hin. Im mittleren Teil, vom Dafeicht Weg bis zum Schloss, wird eine Wand aus Mikropfählen mit Natursteinverkleidung gebaut. Im westlichen Bereich ist eine neue Raugerinne geplant.
Der Gemeinderat hat nun einstimmig beschlossen, die Planungen schnell voranzutreiben. Zuerst wird ein Vergabeverfahren für die weiteren Planungen gestartet, was etwa 12.000 bis 15.000 Euro kostet. Danach folgen die Genehmigungen und die Beantragung von Fördermitteln.
Besonders eilig ist der erste Bauabschnitt im Westen. Hier soll die Überleitung in das Leitzachwerk-Becken gebaut werden. Die Kosten für diesen ersten Schritt werden auf rund 250.000 Euro geschätzt. Der Staat könnte bis zu 60 Prozent dieser Summe übernehmen.
Ob und inwieweit die endgültige Genehmigung erteilt wird, entscheidet sich im späteren Planfeststellungsverfahren.