Feldkirchen-Westerham: Besserer Hochwasserschutz für Vagen geplant
Wenn es in Vagen (Landkreis Rosenheim, Bayern) extrem stark regnet, drohen Überflutungen. Die Gefahrenkarte zeigt deutlich: Bei einem schweren Starkregen, wie er statistisch alle hundert Jahre vorkommt, läuft das Wasser in vielen Teilen des Ortes einfach über die Straßen. Um das zu verhindern, will die Gemeinde das Wasser aus dem Goldbach, dem Teufelsgraben und dem Leitengraben auffangen und kontrolliert nach Westen in die Becken der Leitzachwerke leiten.
Bevor es mit dem Bau losgehen konnte, gab es eine Hürde: Ein Teil der geplanten Arbeiten liegt in einem geschützten FFH-Gebiet. Dort leben seltene Tiere und Pflanzen, wie etwa Feuersalamander, Haselmäuse oder das Bayerische Löffelkraut. Deshalb wurde zwischen Mai und November 2025 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Experten haben den Boden untersucht, Berechnungen angestellt und die Natur genau unter die Lupe genommen.
Das Ergebnis ist positiv. Die Studie zeigt, dass der Schutz gegen die Fluten gebaut werden kann, ohne die Natur zu zerstören. Auch das Trinkwasser bleibt sicher, da die Quellen höher liegen als die erwarteten Wasserspiegel bei einem Hochwasser.
Konkret sieht der Plan drei Abschnitte vor: Oberhalb der Wallner Alm soll ein Wall aus Natursteinen entstehen. Im mittleren Bereich, vom Dafeicht Weg bis zum Schloss, kommt eine Wand aus Mikropfählen mit Naturstein-Verkleidung. Im westlichen Teil wird eine neue Raugerinne gebaut.
Der Gemeinderat hat nun einstimmig beschlossen, die Planungen schnell voranzutreiben. Zuerst wird ein Vergabeverfahren für die weiteren Planungen gestartet, was etwa 12.000 bis 15.000 Euro kosten soll. Danach folgen die Genehmigungen und die Beantragung von Fördermitteln.
Besonderes Augenmerk liegt auf dem ersten Bauabschnitt im Westen. Dieser soll so schnell wie möglich fertig werden. Die Kosten für diesen ersten Teil werden auf rund 250.000 Euro geschätzt. Der Staat soll dabei bis zu 60 Prozent der Kosten übernehmen.
Ob und inwieweit die endgültigen Genehmigungen im späteren Planfeststellungsverfahren erteilt werden, muss noch geklärt werden. Die Ermittlungen zur genauen technischen Umsetzung dauern an.