Feldkirchen-Westerham: Besserer Hochwasserschutz für Vagen geplant
Im Ortsteil Vagen (Gemeinde Feldkirchen-Westerham, Landkreis Rosenheim) gibt es ein Problem mit dem Wasser. Wenn es extrem stark regnet, drohen Überflutungen. Eine Gefahrenkarte zeigt deutlich: Bei einem schweren Starkregenereignis, das statistisch etwa alle hundert Jahre vorkommt, könnten viele Bereiche im Ort unter Wasser stehen.
Um das zu verhindern, hat der Gemeinderat nun grünes Licht für einen Plan gegeben. Das Ziel ist es, das Wasser aus dem Goldbach sowie aus dem Teufels- und Leitengraben kontrolliert nach Westen abzuleiten. Dort soll es in die Becken der Leitzachwerke fließen, anstatt die Straßen und Häuser in Vagen zu überfluten.
Bevor es richtig losgehen konnte, musste die Gemeinde prüfen, ob die Natur darunter leidet. Ein Teil der geplanten Arbeiten liegt nämlich in einem geschützten FFH-Gebiet. Zwischen Mai und November 2025 haben Experten deshalb genau hingeschaut. Sie haben nach seltenen Pflanzen wie dem Bayerischen Löffelkraut gesucht und Tiere wie Feuersalamander, Haselmäuse und Zauneidechsen beobachtet. Auch der Baugrund wurde untersucht.
Das Ergebnis ist positiv: Der Schutz gegen die Fluten ist möglich, ohne die Natur zu zerstören. Die Experten sagen, dass man die Konflikte mit dem Naturschutz lösen kann, wenn man die Planung anpasst. Auch das Trinkwasser bleibt sicher, da die Quellen höher liegen als die erwarteten Wasserspiegel bei einem Hochwasser.
Konkret sieht der Plan drei Abschnitte vor. Es soll ein Natursteinwall oberhalb der Wallner Alm gebaut werden. Im mittleren Bereich, vom Dafeicht Weg bis zum Schloss, kommt eine Wand aus Mikropfählen mit Naturstein-Verkleidung. Im westlichen Teil ist eine neue Raugerinne geplant.
Jetzt geht es an die Vergabe der Planungsleistungen, was etwa 12.000 bis 15.000 Euro kosten wird. Danach folgen die Genehmigungen und die Beantragung von Fördermitteln. Zuerst soll der erste Bauabschnitt im Westen realisiert werden. Die Kosten dafür liegen bei etwa 250.000 Euro. Der Staat könnte bis zu 60 Prozent dieser Summe übernehmen.
Ob und inwieweit die endgültige Genehmigung im späteren Planfeststellungsverfahren erteilt wird, muss noch geklärt werden. Die Ermittlungen zur genauen technischen Umsetzung dauern an.