Falkenstein/Vogtl.: Anmeldung für Schulanfänger 2027/2028
In Falkenstein/Vogtl. (Sachsen) beginnt bald die Anmeldung für die Schulanfänger des Schuljahres 2027/2028. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 sechs Jahre alt sind. Auch Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, müssen sich erneut anmelden. Wer noch nicht sechs ist, aber geistig und körperlich schon bereit für die Schule wäre, kann auf Antrag der Eltern ebenfalls aufgenommen werden.
Die Anmeldung läuft an vier verschiedenen Tagen im August 2026. Jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr ist dies am 18., 20., 24. und 25. August möglich. Die Eltern können zwischen zwei Schulen wählen: der Grundschule am Schloßfelsen in der Hauptstraße 2 oder der Grundschule Dorfstadt in der Reumtengrüner Straße 25. Man kann zwar eine Wunschschule angeben, hat aber keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass das Kind dort auch wirklich eingeteilt wird.
Für den Termin müssen die Eltern eine Kopie der Geburtsurkunde und den originalen Impfausweis mitbringen. Wichtig ist, dass beide sorgeberechtigten Elternteile die Anmeldung unterschreiben. Wer verhindert ist, muss eine Vollmacht mitbringen. Alleinerziehende müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Die Kinder selbst müssen nicht mit zur Anmeldung kommen.
Ab Anfang August 2026 stehen die Formulare für die Anmeldung, den Hortplatz und die Datenschutzerklärung online bereit. Man findet sie auf den Webseiten der Schulen (www.gs-falkenstein.de und www.grundschule-dorfstadt.de) oder auf der Seite der Stadt unter Amt24/Formulare. Wer sein Kind in einer privaten, genehmigten Schule anmeldet, muss dies einer der beiden städtischen Grundschulen bis zum 15. September 2026 schriftlich mitteilen.