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Esso sucht Lithium im Landkreis Rotenburg

Die Esso Deutschland GmbH darf in einem großen Gebiet in Niedersachsen nach Lithium suchen. Die Fläche wurde gerade noch einmal erweitert.

Die Esso Deutschland GmbH, die zum Konzern ExxonMobil gehört, bekommt grünes Licht für die Suche nach Lithium. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat dem Unternehmen das Erlaubnisfeld Zeven I zugewiesen. Die Erlaubnis gilt ab dem 1. September und läuft bis zum 31. August 2031.

Das Unternehmen hatte bereits seit Mai letzten Jahres eine Genehmigung für das Gebiet Zeven. Diese wird nun durch die neue Erlaubnis ersetzt. Dabei ist das Gebiet gewachsen: Ein kleiner Bereich nördlich von Scheeßel (Landkreis Rotenburg, Niedersachsen) kam hinzu. Insgesamt umfasst die Fläche nun gut 431,5 Quadratkilometer. Das sind mehr als 17 Quadratkilometer mehr als zuvor.

Lithium ist ein wichtiger Rohstoff. Man braucht es vor allem für starke Akkus in Elektroautos oder für Speicher von Solaranlagen. In Norddeutschland will man das Metall mit dem sogenannten Bohrlochbergbau gewinnen. Das funktioniert ähnlich wie bei der Erdgasförderung. In einer Tiefe von 3000 bis 5000 Metern wird heißes Thermalwasser hochgepumpt. In Anlagen an der Oberfläche wird das Lithium aus dem Wasser herausgefiltert. Danach wird das Wasser wieder zurück in die Erde gepumpt.

Die Behörden betonen, dass es keine riesigen Bergwerke oder künstliche Salzseen geben wird, wie man das aus anderen Ländern kennt. Auch das Grundwasser soll nicht belastet werden. An der Oberfläche sollen nur kleine Anlagen entstehen.

Bevor die Entscheidung fiel, hat das LBEG die Anträge geprüft. Auch der Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie die Gemeinden Helvesiek, Lauenbrück, Scheeßel und Stemmen durften sich dazu äußern.

Jetzt hat Esso zwar das grundsätzliche Recht, nach dem Rohstoff zu suchen, aber die Firma darf noch nicht einfach anfangen zu bohren. Bevor konkrete Arbeiten starten, müssen erst detaillierte Betriebspläne genehmigt werden. Dafür ist ein eigenes Beteiligungsverfahren nötig, bei dem die Betroffenen erneut ein Wort mitreden können.

Quelle: Landesportal Niedersachsen – zur Originalmeldung

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