Erzenhausen: Neue Regeln für die Friedhöfe
In Erzenhausen (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz) gelten neue Vorgaben für die Gestaltung und Pflege der Gräber. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Weilerbach möchte damit sicherstellen, dass sich alle Besucher auf den Friedhöfen wohlfühlen.
Wer sich für eine Urnenbeisetzung in der Urnenwand, ein Rasengrab oder eine anonyme Bestattung entschieden hat, überlässt die Pflege der Gemeinde. Hier gibt es strenge Regeln: Blumen und Kränze dürfen nach der Beisetzung maximal vier Wochen stehen bleiben. Grabschmuck, Kerzen oder Andenken sind grundsätzlich verboten. Nur an besonderen Tagen wie Geburtstagen oder Todestagen sind einzelne Blumen oder eine Kerze erlaubt. Diese müssen die Angehörigen jedoch am nächsten Tag wieder entfernen. Bei anonymen Gräbern ist jede Art von Kennzeichnung, auch kleine Lampen oder Platten, untersagt.
Bei Sarggräbern müssen die Verantwortlichen selbst auf die Pflege achten. Verwelkte Blumen müssen entfernt werden. Große Sträucher oder Bäume sind nicht erlaubt, da sie andere Gräber oder die Wege behindern könnten. Wenn ein Grab nicht ordnungsgemäß gepflegt wird, fordert die Verwaltung die Besitzer schriftlich auf, dies zu ändern. Passiert das nicht, lässt die Gemeinde das Grab auf Kosten der Verantwortlichen herrichten.
Frische Gräber mit provisorischen Holzeinfassungen müssen genau den Maßen der örtlichen Satzung entsprechen. Zwischen den Gräbern muss ein Weg von 30 Zentimetern frei bleiben. Die Verwaltung hilft bei Bedarf mit weißen Pflöcken an den Ecken des Grabfeldes, damit alles richtig platziert wird. In der Regel müssen die Gräber innerhalb von sechs Monaten nach der Beisetzung fertig hergerichtet sein.
Auch bei den Grabsteinen gibt es Vorgaben. Bevor ein Grabmal errichtet oder geändert wird, muss die Friedhofsverwaltung zustimmen. Dafür gibt es einen Vordruck im Amt. Zudem findet jedes Jahr eine Prüfung der Standsicherheit statt. Die Termine werden im Amtsblatt bekannt gegeben. Wenn ein Stein nicht mehr sicher steht, werden die Besitzer angeschrieben und müssen den Schaden in einer bestimmten Frist beheben.
Die Verwaltung bittet die Bürger, diese Regeln einzuhalten. Wer die Vorgaben ignoriert, wird in nächster Zeit gesondert angeschrieben. Falls Angehörige wegziehen oder selbst sterben, bittet die Gemeinde darum, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden.