Erkenbrechtsweiler führt neue Ferienbetreuung für Grundschüler ein
In Erkenbrechtsweiler (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) ändert sich für Grundschulkinder und ihre Eltern etwas. Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Ganztagsförderungsgesetz. Damit haben Erstklässler nun einen gesetzlichen Anspruch darauf, in den Ferien betreut zu werden.
Die Gemeinde geht dabei einen Schritt weiter als das Gesetz verlangt. Gemeinsam mit den Nachbarorten Grabenstetten und Hülben bietet sie die Betreuung nicht nur für die Kleinsten an, sondern für alle Kinder der Klassen 1 bis 4. Die drei Gemeinden arbeiten hierfür zusammen.
Die Betreuung findet jeweils in einer der drei Gemeinden statt. Die Zeiten sind von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr festgelegt. Für die Kinder ist das Programm abwechslungsreich geplant: Es gibt Basteln, Spielen, Bewegung und verschiedene gemeinsame Aktivitäten.
Eltern müssen beachten, dass die Betreuung nur wochenweise gebucht werden kann. Wer sein Kind anmelden möchte, muss das Formular bis spätestens 30. September 2026 bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Die Formulare wurden bereits in der ersten Schulwoche an die Kinder verteilt. Spätere Anmeldungen werden nicht mehr angenommen.
Bei Fragen können sich die Eltern in Erkenbrechtsweiler an Anke Martini wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07026 95051-34 oder per E-Mail erreichbar.